INFOS VON A - Z
/ Parkvorschriften
Die Zeiten, in denen man sich hinstellte, wo man wollte sind
vorbei. Parkflächen und Nicht-Parkflächen sind genau
ausgeschildert. ACHTUNG:
Auch wer sein Auto mehrere Tage lang unbewacht in einer italienischen
Großstadt abstellt, muß sich im Falle eines Diebstahls
oder einer Beschädigung keine grobe Fahrlässigkeit
vorwerfen lassen.
OLG Karlsruhe
1996-07-25
12 U 288/94
Rechtsbereich/Normen: VVG
Einstellung in die Datenbank: 1997-10-29
Mehrtägiges Parken in Italien
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