UNTERKÜNFTE
- TIPPS ZUM IMMOBILIENKAUF - AUSLAND
Immobilien in Italien
[Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien
e.V.]
Allgemeines
Trotz des Euro gibt es auch weiterhin unterschiedliche
Rechtsvorschriften für den Immobilienkauf in der EU,
es erfolgt keine Anpassung, auch nicht bei den betreffenden
Steuern. Beachten Sie also die Unterschiede! Begehrt und teuer
sind Ferienimmobilien vor allem an den oberitalienischen Seen,
in der Toskana und an der italienischen Riviera. Beachten
Sie die meist nicht unerheblichen Kosten für die Sanierung,
Restaurierung und den Umbau und die eventuelle Erschließung
[Strom, Wasser] von Landhäusern und landwirtschaftlichen
Anwesen.
Bei den gerade bei Deutschen so beliebten älteren Gemäuern,
die unter Umständen mit bescheidenen Mitteln und den
damals gerade vorhandenen Materialien gebaut worden sind,
empfiehlt sich eine genaue Überprüfung. Beachten
Sie, daß Sie für Um- und Anbauten grundsätzlich
eine Baugenehmigung benötigen. Erkundigen Sie sich vorher,
ob Sie diese erhalten.
Erwerbsbeschränkungen für EU-Ausländer existieren
nicht.
Kaufverträge
In Italien ist es üblich, sowohl einen Vorvertrag
[contratto preliminare] als auch einen Notarvertrag abzuschließen.
Vor dem Abschluß eines Vertrages überprüfen:
die italienischen Immobilienregister auf Belastungen, die
Eigentumsverhältnisse, geographische Lage, Nutzungsart,
Größe. Oftmals wird im Vorvertrag eine Vertragsstrafe
vereinbart. Bitte beachten: Der Vorvertrag ist in vollem Umfang
verbindlich, weshalb Sie auf den Inhalt dieses Vertrages genau
achten müssen! Da dieser Vorvertrag nicht beurkundet
sein muß, kann er auf einem normalen Blatt Papier abgeschlossen
werden!
Eigentumsübergang
Mit der Unterschrift unter den Notarvertrag geht
das Eigentum über. Selbstverständlich kann aber
auch ein anderer Zeitpunkt für den Eigentumsübergang
vereinbart werden. Der Eigentumsübergang ist aber auch
mit einem privatschriftlichen Vertrag möglich. Für
den Eigentumsübergang ist also gerade nicht die Eintragung
im Register - so aber in Deutschland - notwendig [Ausnahme:
In Südtirol und den anderen ehemaligen österreichischen
Gebieten, also Trient und in Friaul-Julisch Venetien - kann
das Eigentum erst mit der Eintragung im Grundbuch - libro
fondiario - erworben werden].
Aber: nur durch die Eintragung im italienischen Register sind
Sie davor geschützt, daß eine andere Person das
Grundstück kauft und schneller beim Register ist und
Sie das Nachsehen haben. Wenn Sie eingetragen sind, besteht
auch nicht mehr die Gefahr, daß der Verkäufer das
Grundstück noch mit einer Hypothek oder einem anderen
Recht belastet. Sorgen Sie also dafür, daß Sie
im italienischen Register eingetragen werden!
Kann im Notarvertrag ein niedrigerer Kaufpreis angegeben
werden?
Diese sogenannte Unterverbriefung ist in Italien verbreiteter
als in Deutschland und dient dazu, Steuern zu sparen. Dies
ist genau genommen eine - allerdings von den Behörden
in gewissem Umfang tolerierte - Steuerhinterziehung. Es handelt
sich nicht um eine deutsche Erfindung. Sie sollten aber nicht
allzu frech sein. Liegt der Kaufpreis unter dem Katasterparameter
["parametro catastale"], kann eine steuerliche Nachprüfung
stattfinden. Sprechen Sie sich also mit dem Verkäufer
ab und erkundigen Sie sich nach dem vorhin erwähnten
Wert.
Schwarzbauten
Es ist ein offenes Geheimnis, daß es in Italien relativ
viele Schwarzbauten [dazu zählen auch nicht genehmigte
Um- oder Anbauten] gibt und der Kaufinteressent deshalb auf
der Hut sein sollte. Nicht bei jedem Bau oder Anbau, der nicht
genehmigt ist, ist die Anordnung des Abrisses durch die Behörden
zu befürchten. Es kann aber irgendwann später doch
Probleme geben, die die Freude an der gekauften Immobilie
stark beeinträchtigen könnten.
Makler
Klären Sie vorher ab, für wen der Makler arbeitet
und wer den Makler bezahlen muß. Stellen Sie auch durch
eine schriftliche Vereinbarung sicher, daß die Provision
erst fällig wird, wenn der notarielle Vertrag abgeschlossen
und das Eigentum auf Sie übergegangen ist und Sie im
Register eingetragen sind. Die Provisionen belaufen sich auf
ungefähr 2% bis 6%. Kaufpreiszahlungen sollten direkt
an den Verkäufer oder über ein Treuhandkonto eines
Notars gehen. Sollen Sie an einen Makler oder eine andere
Person zahlen, lassen Sie sich vorher dessen Vollmacht zum
Inkasso zeigen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, daß Sie
an die falsche Person zahlen und deshalb noch ein zweites
Mal zahlen müssen. Dies gilt natürlich genauso für
andere Länder.
Steuern
Es fallen mehrere Steuern an, von insgesamt 3% für den
steuerbegünstigten Erstwohnsitz bis zu 20% für Immobilien,
die von einem Unternehmer, der Mehrwertsteuer berechnen muß,
gekauft werden. Aufgrund der großen Unterschiede sollten
Sie diese Steuern vor dem Kauf abklären. Für eine
normale Wohnung als Zweitwohnsitz von Privat sind 10% Erwerbsteuern
zu bezahlen.
Erbschaften
Die Erbschaftsteuer ist in Italien abgeschafft worden, es
fällt nur noch 3 % Hypothekar- und Registersteuer an,
ansonsten unterliegt die Immobilie in Italien der deutschen
Erbschaftsteuer. Im Gegensatz zu Frankreich gibt es in Italien
keine Probleme mit der Erbfolge. Die deutsche Erbfolge, also
auch der deutsche Erbschein, wird akzeptiert.
Unsere Empfehlung
Aus der Sicht der DSA ist eine Ferienimmobilie im Ausland
keine Geldanlage mit einer zählbaren Rendite. Vielmehr
kostet die Immobilie sowohl Geld beim Kauf als auch während
des Besitzes. Das Vergnügen an der Immobilie ist die
Rendite. Dies soll aber keineswegs eine Aufforderung sein,
von einer Ferienimmobilie in Italien Abstand zu nehmen. Selbstverständlich
ist eine Ferienimmobilie eine sehr schöne Sache und wird
dann zum wirklichen Vergnügen, wenn Sie sich vorneweg
informieren und sich beraten und beim Kauf Zeit lassen.
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